end­lich das mer­kur-heft von märz ange­gan­gen. wie so oft steht das bes­te am anfang: ein text von jan phil­ipp reemts­ma, das schein­pro­blem wil­lens­frei­heit. ein plä­doy­er für das ende einer über­flüs­si­gen debat­te. denn reemts­ma gelingt – mit zunächst erstaun­lich gerin­gem, sehr schnell aber bewun­dernd beob­ach­tet öko­no­mi­schen ein­satz von gehirn­schmalz und argu­men­ta­ti­on, die von den neu­ro­lo­gen (um wolf sin­ger und kon­sor­ten) ange­zet­tel­te debat­te um die neu­ro­lo­gi­sche vor­be­stim­mung aller mensch­li­chen ent­schei­dun­gen und die damit angeb­lich ein­her­ge­hen­de unmög­lich­keit des kon­struk­tes, der idee einer per­so­na­len, sub­jek­ti­ven, ich-gebun­de­nen wil­lens­frei­heit, – ja man muss sagen, abzu­schmet­tern und mit eini­gen ver­nich­tend genau plat­zier­ten schlä­gen auf den boden zu schi­cken. wenn ich das rich­tig ver­stan­den habe, geht die argu­men­ta­ti­on unge­fähr so: zunächst muss man natür­lich erst mal klar­stel­len, was wil­lens­frei­heit ist – näm­lich die unter­stel­lung, „men­schen hät­ten auch anders han­deln kön­nen, als sie es getan haben”. das impli­ziert ja gera­de die idee der ver­w­ant­wor­tung des sub­jek­tes für sei­ne ent­schei­dun­gen und v.a. taten, und ent­spre­chend sei­ne schuld­fä­hig­keit. der ent­schei­den­de schritt, der reemts­ma von den schein­bar phi­lo­so­phi­schen argu­men­ten der neu­ro­bio­lo­gen trennt, ist nun fol­gen­der: „nichts spricht gegen die annah­me, daß sol­che phä­no­me­ne [d.h. ent­schei­dun­gen, gedan­ken, stim­mun­gen etc.] als hirn­vor­gän­ge in einem neu­ro­bio­lo­gi­schen respek­ti­ve bio­che­mi­schen voka­bu­lar voll­stän­dig beschrie­ben wer­den kön­nen. nichts spricht für die annah­me, daß mit der mög­lich­keit einer sol­chen beschrei­bung ein voka­bu­lar der mora­li­schen oder eines der ästhe­ti­schen oder eines der juris­ti­schen beschrei­bung sol­chen ver­hal­tens über­flüs­sig wür­de.” und vor allem dann: „eben­so­we­nig spricht dafür, daß die letzt­ge­nann­ten voka­bu­la­ri­en das wesent­li­che an die­sen phä­no­me­nen erfaß­ten, woge­gen die ers­te­ren nur die ‚mate­ri­el­le erschei­nungs­form‘.” par­al­lel dazu weist reemts­ma natür­lich auch das kau­sa­li­täts­ar­gu­ment zurück – das lässt sich ja durch ein­fa­chen regress ad adsur­bum füh­ren: „wenn alles vom urknall an wie eine gut gebau­te linie domi­no­stei­ne durch die jahr­mil­lio­nen klap­pert, dann ist auch die art und wei­se, wie ernst jemand dies als argu­ment nimmt, eben­so deter­mi­niert wie das vor­brin­gen des argu­ments selbst. dann ist das für-läp­pisch-hal­ten die­ses argu­ments bei eini­gen eben­so not­wen­dig deter­mi­niert wie das vor­brin­gen des argu­ments selbst.“ der nächs­te schritt ist nun, das libet-expe­ri­ment als argu­ment für einen neu­ro­lo­gi­schen deter­mi­nis­mus zurück­zu­wei­sen. denn das expe­ri­ment sagt ja bei genau­er betrach­tung nur aus, dass „das bereit­schafts­po­ten­ti­al ent­steht, bevor die ver­suchs­per­son der emp­fin­dung, einen ent­schluß gefaßt zu haben, aus­druck ver­leiht.” das ent­schei­den­de hier­bei ist näm­lich, nicht aus den augen zu ver­lie­ren, dass „wir nie­mals jene momen­te des bewuß­ten über­gangs, des schwan­ken zwi­schen meh­re­ren mög­lich­kei­ten” einer ent­schei­dung über­haupt erle­ben. der wich­ti­ge schritt von den neu­ro­bio­lo­gi­schen vor­gän­gen zu den gedan­ken schafft näm­lich die neu­ro­bio­lo­gie offen­bar noch nicht, da ist noch eine – ent­schei­den­de – lücke. wie reemts­ma nun aber zei­gen kann, muss sin­ger die „vor­stel­lung eines sub­jek­tes ‚hin­ter‘ den neu­ro­na­len pro­zes­sen, das sich ihrer gleich­sam bedient” über­haupt erst eta­blie­ren, um es dann ach so wir­kungs­voll abweh­ren zu kön­nen. und die ursa­che die­ser argu­men­ta­ti­ven mise­re sieht reemts­ma in der man­gel­haf­ten phi­lo­so­phi­schen bil­dung sin­gers. denn: „das kurio­se dabei ist, daß in die­ser wei­se ambi­tio­nier­te aka­de­mi­ker den anspruch der phi­lo­so­phie zunächst ernst neh­men müs­sen, um ihn dann vehe­ment bestrei­ten zu kön­nen.” „denn die unkennt­nis der phi­lo­so­phi­schen tra­di­ti­on ist ja bei die­sen tex­ten oft mit hän­den zu grei­fen.“ und aus all dem folgt schieß­lich ganz unauf­dring­lich: „die moder­ne hirn­for­schung zeigt uns, wie wir im lau­fe unse­res lebens zu dem wer­den, was wir sind. … wenn wir unter ‚frei­heit‘ ver­ste­hen wür­den, daß men­schen han­del­ten, als hät­ten sie ein­ge­bau­te zufalls­ge­nera­to­ren, wür­den wir die frei­heit nicht schät­zen” – „die bedeu­tung von ‚wil­lens­frei­heit‘ ist nie­mals die unter­stel­lung, jemand kön­ne oder sol­le han­deln, als wäre er nicht er selbst oder jemand ande­res.” frei­heit meint also – das ist nicht über­ra­schend – auto­no­mie: „frei­heit heißt nicht han­deln, als wäre ich nicht ich selbst, son­dern anders han­deln zu kön­nen als jemand ande­res.” und dann ist die gan­ze neu­ro­bio­lo­gie und ihr deter­mi­nis­mus doch ziem­lich belang­los: „was tut es hin­zu, zu erwäh­nen, daß dies ‚wol­len‘, ‚die ent­schei­dung‘, wie immer wir es nen­nen, im gehirn statt­fin­det? … was tut es hin­zu, daß sich dies ‚wol­len‘, ‚die ent­schei­dung‘, wie immer wir es nen­nen, als eine abfol­ge neu­ro­na­ler pro­zes­se beschrei­ben läßt? nichts.” genau, das ist es!

reemts­ma ergänzt das gan­ze dann noch um eini­ge anmer­kun­gen zum pro­blem der mora­li­schen (und recht­li­chen) ver­ant­wor­tung, der schuld – fra­gen, die ja die neu­ro­bio­lo­gen auch ger­ne auf­wer­fen. auch hier besteht reemts­ma natür­lich auf die wei­ter­hin gül­ti­ge vor­aus­set­zung der wil­lens­frei­heit: „daß jemand gehan­delt hat, wie er gehan­delt hat, beweist natür­lich über­haupt nicht, daß er nicht anders han­deln konn­te, son­dern allein, daß er nicht anders han­deln woll­te.“ –> „wer meint, die neu­ro­bio­lo­gie kön­ne das straf­recht auf ein ganz ande­res wis­sen­schaft­li­ches fun­da­ment stel­len, hat das funk­tio­nie­ren moder­ner gesell­schaf­ten nicht ver­stan­den. denn das straf­recht ruht auf über­haupt kei­nem wis­sen­schaft­li­chen (oder phi­lo­so­phi­schen) fun­da­ment, son­dern beruht auf den unter­schei­dun­gen, die sein spe­zi­fi­sches voka­bu­lar erlaubt, in der welt zu tref­fen.” und damit wäre das jetzt auch end­lich mal geklärt.