Ins Netz gegan­gen am 25.4.:

  • Orig­i­nal­manuskript zu Arthur Koestlers Son­nen­fin­ster­n­is ent­deckt | FAZ → inter­es­san­ter bericht über den zufäl­li­gen fund des typoskripts von arthur koestlers “son­nen­fin­ster­n­is” — und was das für den text und seine rezep­tion bedeuten kön­nte
  • Wem gehört das Geld der VG Wort? | Wolf­gang Michal → die einzige gute, tre­f­fende und richtige ein­schätzung und erk­lärung des vg-wort-urteils, die ich bish­er gele­sen habe — die zeitun­gen etc. schla­gen sich ja anscheinend alle auf die seite der ver­lage, die jet­zt ihren recht­mäßig erhal­te­nen geldern nach­jam­mern
  • Warum die „Reform“ des Sex­u­al­strafrechts keine ist | Ver­fas­sungs­blog → ulrike lem­bke erk­lärt im ver­fas­sungs­blog, warum die strafrecht­sre­form der bun­desregierung so schlecht und vor allem unzure­ichend ist

    Die Bun­desregierung ver­passt die Chance, den min­deren strafrechtlichen Schutz der sex­uellen Selb­st­bes­tim­mung und die fak­tis­che Straflosigkeit sex­ueller Über­griffe in Deutsch­land durch einen großen Wurf zu been­den. Erforder­lich ist ein Grund­tatbe­stand der „nicht ein­ver­ständlichen sex­uellen Hand­lun­gen“, welch­er sich zur Verge­wal­ti­gung so ver­hält wie Dieb­stahl zu Raub, denn die sex­uelle Selb­st­bes­tim­mung ver­di­ent den gle­ichen Schutz wie das Eigen­tum. Im Rechtsstaat zählt nicht, wer am schnell­sten zurückschlägt. Und in der Sex­u­al­ität zählt seit langem eine Ver­hand­lungsmoral, die bei­d­seit­iges Ein­ver­ständ­nis zur Bedin­gung gemein­samer Lust macht. Auch dahin­ter sollte der strafrechtliche Schutz nicht zurück­bleiben.

  • Gericht: Haut­farbe darf bei Kon­trolle keine Rolle spie­len | law blog → udo vet­ter weist auf ein urteil des ovg rhein­land-pfalz hin, dass die hür­den für eine diskri­m­inierungs­freie polizeikon­trolle aus­re­ichend hoch hängt — die haut­farbe darf näm­lich danach nicht wesentlich­es teil des “motivbün­dels” sein. mal sehen, ob das bun­desver­wal­tungs­gericht das auch so sieht — ich kann mir nicht vorstellen, dass die bun­de­spolizei das auf sich sitzen lässt (und revi­sion ist zuge­lassen)
  • Keine Ver­legerbeteili­gung: VG Wort erlei­det Nieder­lage in Karl­sruhe | Börsen­blatt → das bgh macht mit der farce schluss, dass die vg wort mit dem geld der autorin­nen & autoren ver­lage suben­tion­iert (für die ist das natür­lich ein bit­ter­er ein­nah­mev­er­lust …)