Im Cultmag hat Carl Wilhelm Macke 10 sehr sinnige Regeln bzw. Gebote über das richtige, angemessene und zulässige Rezitieren von lyrischen Texten niedergeschrieben. Sie seien jedem Veranstalter, Rezitator und Lyrikliebhaber unbedingt ans Herz gelegt. Da heißt es unter anderem:
1. Während der Lesung eines Gedichts ist aus feuerpolizeilichen und versicherungsrechtlichen Gründen das Anzünden von Kerzen strengstens untersagt.
[…] 3. Ob ein Gedicht stehend, sitzend, liegend, knieend oder auf dem Kopf stehend, in gebückter oder gerader Haltung vorgetragen wird, muss dem jeweiligen Rezitator überlassen werden.
[…] 4. Ein nützliches Gedicht ist ein schlechtes Gedicht und sollte deshalb möglichst nicht vorgetragen werden. Das Rezitieren von Propagandagedichten ist nach dem Fall der Berliner Mauer, den Twin-Tower-Anschlägen vom 11. September 2001 strengstens untersagt.
Auch die anderen Gebote sind so scharf und treffend formuliert. Man sollte sie eigentlich vor jeder Rezitation als Pflichtteil ebenfalls vortragen …
Schreibe einen Kommentar