Lesen. Hören. Und ein bisschen schreiben.

Schlagwort: gesetz

netzstruktur auf blauem hintergrund (vernetzungsgraph)

Ins Netz gegangen (8.5.)

Ins Netz gegan­gen am 8.5.:

  • Das Bun­desver­fas­sungs­gericht wird das Net­zw­erk­durch­set­zungs­ge­setz kip­pen | beck-blog → marc liesching über das “mei­n­ungs­frei­heits­bekämp­fungs­ge­set­zes” aka “net­zw­erk­durch­set­zungs­ge­setz” und seine ver­stöße gegen ver­fas­sung­s­text und ‑prinzip­i­en
  • Der Pro­fes­sor als wüten­der Bürg­er | Tagesspiegel → Christoph David Piorkows­ki unter­sucht und legt dar, wie rechts(radikal) diverse äußerun­gen baberowskis sind
  • With Can­cer in the Past, Ryuichi Sakamo­to Returns to His Call­ing | NYT → rück­blick, gespräch mit ryuichi sakamo­to und vorschau auf das neue ablum
  • Von wegen, das Klas­sik-Pub­likum stirbt aus | Tagesspiegel → schön­er text von fred­erik hanssen über den “klas­sik­be­trieb”, sein gedei­hen, seine rit­uale als notwendigkeit­en und möglichkeit­en der ent­deck­ung und des erlebens

    Vier neue Konz­er­torte für klas­sis­che Musik, eingewei­ht bin­nen sechs Monat­en: Das Zuhören hat Kon­junk­tur in Deutsch­land. Mehr als eine Mil­liarde Euro wur­den investiert, Geld vom Staat, aber auch stat­tliche Sum­men von pri­vater Seite, von kün­fti­gen Besuch­ern wie von Spon­soren, die der Gesellschaft etwas zurück­geben wollen. Und es ging hier nicht allein darum, Land­marken zu schaf­fen, wie oft im Muse­ums­bau, Leucht­türme, von denen sich Stadtväter und Mar­ket­ingleute, bitte, bitte einen neuen Bil­bao-Effekt ver­sprechen, wo das 1997 fer­tiggestellte Guggen­heim-Muse­um das Stadt­bild neu geprägt hat. Im Mit­telpunkt des Inter­ess­es stand sog­ar etwas Unsicht­bares: der Schall – und die Frage, wie er den best­möglichen Weg von sein­er Erzeu­gung auf der Bühne hin zu den Ohren des Pub­likums nehmen kann. […] Wer behauptet, das Klas­sik-Pub­likum sterbe aus, der lügt. Und wer lamen­tiert, bei Sin­foniekonz­erten wür­den immer nur diesel­ben Stücke gespielt, hat das Prinzip dieses Gen­res nicht ver­standen.

Ins Netz gegangen (7.8.)

Ins Netz gegan­gen am 7.8.:

Ins Netz gegangen (6.7.)

Ins Netz gegan­gen (4.7.–6.7.):

  • Hack­ing: Wahlbe­trug leicht gemacht — Golem.de — Armin Rupp zeigt, wie über­raschend ein­fach es ist, Briefwahlen zu fälschen — in der BRD:

    1989 beschloss die Bun­desregierung, die Briefwahl nicht nur zu vere­in­fachen, son­dern auch hier und dort dabei einzus­paren. Das hat der Alter­na­tive zum Besuch im Wahllokal zwar tat­säch­lich einige Hür­den genom­men, aber die Möglichkeit zur Wahlfälschung deut­lich erhöht. Das hat der Sicher­heit­sex­perte Armin Rupp auf der Sicher­heit­skon­ferenz Sig­int 2013 in Köln aus­führlich gezeigt. Auch die Organ­i­sa­tion für Sicher­heit und Zusam­me­nar­beit in Europa (OSZE) bemän­gelt inzwis­chen die Briefwahl in Deutsch­land.

  • Ach übri­gens, er ist Autist — DIE WELT — David Mitchell über das Leben mit einem autis­tis­chen Sohn:

    Sie ver­spüren plöt­zlich Mitleid mit den Kranken im Mit­te­lal­ter, die in der Hoff­nung, den für ihr Lei­den zuständi­gen Heili­gen zu find­en, von einem Schrein zum anderen humpel­ten, obwohl sie eigentlich einen Quan­ten­sprung in der Medi­zin gebraucht hät­ten.

  • Beleuch­tungsvorschriften am Fahrrad: Nichts genaues weiß man nicht | Rad­verkehrspoli­tik — Rad­verkehrspoli­tik set­zt sich auch mit dem geän­derten Änderungsvorschlag zu den Fahrrad­beleuch­tungspara­graphen in der StV­ZO auseinan­der — und zeigt, wie schwierig so eine ein­fach Anpas­sung offen­bar sein kann …

    So richtig Freude kommt angesichts des Durcheinan­ders nicht auf: Vielle­icht sind abnehm­bare Lam­p­en kün­ftig erlaubt, vielle­icht auch nicht — das ist im End­ef­fekt Inter­pre­ta­tion­ssache.

  • Die Schwulen brin­gen uns allen den Tod: Die Lust des “Spiegel” an der Apoka­lypse durch Aids « Ste­fan Nigge­meier -

    Den­noch ist es schw­er, in der Aids-Berichter­stat­tung des »Spiegel« dieser Zeit einen Aus­druck von Ver­ant­wor­tung zu sehen — und nicht von rasender Ver­ant­wor­tungslosigkeit. Dazu trägt die offenkundi­ge Lust bei, mit der Hal­ter die grausamen Mech­a­nis­men aufs Gruselig­ste aus­malt

  • Pofal­las Briefkopf – Aktenkunde und zeit­genös­sis­che Doku­menten­fälschun­gen | Aktenkunde — Diplo­matik kann auch in der Zeit­geschichte wichtig sein — Hol­ger Berwinkel zeigt, warum “Dis­crimen veri ac fal­si” auch eine Auf­gabe “der zeit­geschichtlichen Aktenkunde” sein kann und wie sie konkret funk­tion­iert.
  • Unter dem Tep­pich der HRK | Schmalenstroer.net -

    Die HRK will ein erstaunlich gut funk­tion­ieren­des Sys­tem gegen ein klan­des­tines, weniger gutes Sys­tem erset­zen. Die bekan­nten Pla­giate-Wikis wer­den damit automa­tisch zum wis­senschaftlichen Fehlver­hal­ten, da sie ja grund­sät­zlich öffentlich sind. Wer das nicht in Ord­nung find­et, darf gerne diese Peti­tion mitze­ich­nen. Und wis­senschaftlich­es Fehlver­hal­ten auch zukün­ftig öffentlich machen.

Noch zwei Jahre etwas Freiheit

Der Bun­destag hat gestern (wieder ein­mal ganz kurz vor knapp, bevor die Frist am Jahre­sende aus­läuft) beschlossen, die befris­tete Regelung des Urhe­ber­rechts in §52a noch ein­mal zwei Jahre zu ver­längern. Damit ist es immer­hin zunächst noch möglich, in Schulen und Uni­ver­sitäten Texte auch dig­i­tal zur Ver­fü­gung zu stellen und nicht nur als Kopier­vor­lage im Ord­ner … Wie man aber — wie die Regierungsparteien — davon sprechen kann, dass die Auswirkun­gen “in der Prax­is noch nicht abschließend bew­ertet” wer­den kön­nten, ist mir ein Rät­sel. Die SPD hat­te immer­hin beantragt, dass gle­ich zu ent­fris­ten, weil die Regelung in §52a ger­ade prax­is­tauglich sei. Und um die Schiz­o­phre­nie noch etwas weit­er zu treiben, haben CDU & FDP gle­ich angekündigt, in den näch­sten Jahren über eine dauer­hafte Regelung nachzu­denken. Welche neue Erken­nt­nisse man da in den näch­sten Monat­en erwartet und warum man da so viel nach­denken und entschei­den muss, erschließt sich mir ja nicht so recht und ver­rät die Pressemit­teilung des Bun­destages lei­der auch nicht …

Die Mit­teilung des Bun­destages dazu im Wort­laut:

Gegen die Stim­men der Linken bei Enthal­tung der Grü­nen hat der Bun­destag am 29. Novem­ber den Geset­zen­twurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes (17/11317) auf Empfehlung des Recht­sauss­chuss­es (17/11699) angenom­men. Damit kön­nen urhe­ber­rechtlich geschützte Inhalte zwei Jahre länger, näm­lich bis Ende 2014, unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen einem abge­gren­zten Per­so­n­enkreis für Unter­richts- und Forschungszwecke zugänglich gemacht wer­den, zum Beispiel, indem sie in das Intranet von Schulen oder Uni­ver­sitäten eingestellt wer­den. Für das Ein­stellen muss eine Vergü­tung an eine Ver­w­er­tungs­ge­sellschaft gezahlt wer­den. Die Koali­tion begrün­det die Ver­längerung dieser Regelung um zwei Jahre damit, dass in dieser Zeit über den Inhalt ein­er endgülti­gen, unbe­fris­teten Regelung entsch­ieden wer­den soll. Die Auswirkun­gen der mehrmals befris­teten Regelung in Para­graf 52a des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes kön­nten in der Prax­is noch nicht abschließend bew­ertet wer­den, heißt es zur Begrün­dung. Gegen das Votum der Oppo­si­tion lehnte der Bun­destag einen Geset­zen­twurf der SPD (17/10087) ab, der darauf abzielte, die Regelung in Para­graf 52a nicht länger zu befris­ten, weil sie sich bewährt habe.

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