Der Bundestag hat gestern (wieder einmal ganz kurz vor knapp, bevor die Frist am Jahresende ausläuft) beschlossen, die befristete Regelung des Urheberrechts in §52a noch einmal zwei Jahre zu verlängern. Damit ist es immerhin zunächst noch möglich, in Schulen und Universitäten Texte auch digital zur Verfügung zu stellen und nicht nur als Kopiervorlage im Ordner … Wie man aber — wie die Regierungsparteien — davon sprechen kann, dass die Auswirkungen “in der Praxis noch nicht abschließend bewertet” werden könnten, ist mir ein Rätsel. Die SPD hatte immerhin beantragt, dass gleich zu entfristen, weil die Regelung in §52a gerade praxistauglich sei. Und um die Schizophrenie noch etwas weiter zu treiben, haben CDU & FDP gleich angekündigt, in den nächsten Jahren über eine dauerhafte Regelung nachzudenken. Welche neue Erkenntnisse man da in den nächsten Monaten erwartet und warum man da so viel nachdenken und entscheiden muss, erschließt sich mir ja nicht so recht und verrät die Pressemitteilung des Bundestages leider auch nicht …
Die Mitteilung des Bundestages dazu im Wortlaut:
Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. November den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (17/11317) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11699) angenommen. Damit können urheberrechtlich geschützte Inhalte zwei Jahre länger, nämlich bis Ende 2014, unter bestimmten Voraussetzungen einem abgegrenzten Personenkreis für Unterrichts- und Forschungszwecke zugänglich gemacht werden, zum Beispiel, indem sie in das Intranet von Schulen oder Universitäten eingestellt werden. Für das Einstellen muss eine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft gezahlt werden. Die Koalition begründet die Verlängerung dieser Regelung um zwei Jahre damit, dass in dieser Zeit über den Inhalt einer endgültigen, unbefristeten Regelung entschieden werden soll. Die Auswirkungen der mehrmals befristeten Regelung in Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes könnten in der Praxis noch nicht abschließend bewertet werden, heißt es zur Begründung. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der SPD (17/10087) ab, der darauf abzielte, die Regelung in Paragraf 52a nicht länger zu befristen, weil sie sich bewährt habe.
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