Nicht nur für His­to­ri­ker, auch für auf­ge­klär­te Bür­ger ist das eigent­lich ein Unding: Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt möch­te in sei­ne Geschäfts­ord­nung schrei­ben, dass alle Akten einer 90-jäh­ri­gen Sperr­frist unter­lie­gen. Das wäre natür­lich für die Zeit­ge­schich­te ein enor­mer Ver­lust, wich­ti­ge Momen­te der deut­schen Geschich­te des 20. Jahr­hun­derts lie­ßen sich so erst mit wesent­li­cher Ver­spä­tung unter­su­chen und erfor­schen, bis dahin blei­ben die Ent­schei­dun­gen des BVerfG – die ja nicht ganz unwich­tig sein kön­nen – und das Gericht selbst eine „Black Box“. Archi­va­lia spricht da nicht ganz zu Unrecht von „Unfähige[n] alte[n] Männer[n]“. Mal ganz abge­se­hen davon, dass das natür­lich jeder Idee der Trans­pa­renz staat­li­chen Han­delns zuwi­der­läuft. Bei so viel Igno­ranz und Abschot­tung kann man nur den Kopf schüt­teln – und ver­zwei­feln …