Nicht nur für His­torik­er, auch für aufgek­lärte Bürg­er ist das eigentlich ein Und­ing: Das Bun­desver­fas­sungs­gericht möchte in seine Geschäft­sor­d­nung schreiben, dass alle Akten ein­er 90-jähri­gen Sper­rfrist unter­liegen. Das wäre natür­lich für die Zeit­geschichte ein enormer Ver­lust, wichtige Momente der deutschen Geschichte des 20. Jahrhun­derts ließen sich so erst mit wesentlich­er Ver­spä­tung unter­suchen und erforschen, bis dahin bleiben die Entschei­dun­gen des BVer­fG — die ja nicht ganz unwichtig sein kön­nen — und das Gericht selb­st eine “Black Box”. Archivalia spricht da nicht ganz zu Unrecht von “Unfähige[n] alte[n] Männer[n]”. Mal ganz abge­se­hen davon, dass das natür­lich jed­er Idee der Trans­parenz staatlichen Han­delns zuwider­läuft. Bei so viel Igno­ranz und Abschot­tung kann man nur den Kopf schüt­teln — und verzweifeln …