Nicht nur für Historiker, auch für aufgeklärte Bürger ist das eigentlich ein Unding: Das Bundesverfassungsgericht möchte in seine Geschäftsordnung schreiben, dass alle Akten einer 90-jährigen Sperrfrist unterliegen. Das wäre natürlich für die Zeitgeschichte ein enormer Verlust, wichtige Momente der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts ließen sich so erst mit wesentlicher Verspätung untersuchen und erforschen, bis dahin bleiben die Entscheidungen des BVerfG — die ja nicht ganz unwichtig sein können — und das Gericht selbst eine “Black Box”. Archivalia spricht da nicht ganz zu Unrecht von “Unfähige[n] alte[n] Männer[n]”. Mal ganz abgesehen davon, dass das natürlich jeder Idee der Transparenz staatlichen Handelns zuwiderläuft. Bei so viel Ignoranz und Abschottung kann man nur den Kopf schütteln — und verzweifeln …
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