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Schlagwort: urheberrecht

Ins Netz gegangen (10.3.)

Ins Netz gegan­gen am 10.3.:

  • Liebe Raubkopier­er bei der SPD, | taz Haus­blog — Sebas­t­ian Heis­er mah­nt SPD-Grup­pierun­gen ab, weil sie eines sein­er Fotos nicht lizen­zgemäß ver­wandten:

    Nor­maler­weise stört es mich nicht, wenn andere Leute meine Texte oder Bilder weit­er­ver­bre­it­en. Falls es mich doch mal stört, schreibe ich eine fre­undliche E‑Mail oder greife zum Tele­fon (außer bei Kai Diek­mann). Aber in diesem Fall dachte ich mir: Warum sollen unter dem kaput­ten Urhe­ber­recht immer nur die Leute lei­den, die damit täglich arbeit­en müssen? Und nicht auch mal die, die dafür ver­ant­wor­lich sind?

  • Hubert Fichte — Der schwarze Engel — (Nach­trag zur Erin­nerung an seinen Todestag am 8. März)
  • Sybille Lewitscharoff: Sybille Bergs Gedanken zur Skan­dalrede — SPIEGEL ONLINE — Sybille Bergs heutige Kolumne kön­nte man Satz für Satz zitieren — sie hat ein­fach Recht …

    Unver­ständlich jedoch: Was bringt schein­bar gesunde, gut­si­tu­ierte Men­schen dazu, unver­drossen über Dinge zu reden, die sie nicht betr­e­f­fen, son­dern nur die Trägheit ihres Geistes offen­baren? Homo­pho­bie, Angst vor Rand­grup­pen und Ekel vor in Retorten gezeugtem Leben sagen nur etwas über den Ver­stand der lal­len­den Kri­tik­er aus. Sie sagen: Ich bin am Ende mit mein­er Weisheit. Ich will nicht denken, ich will mich nicht neu ori­en­tieren. Ich will keine Welt, in der alle Men­schen gle­ich sind.

  • Jus­tiz: Bitte entschuldigen Sie, Herr Edathy | ZEIT ONLINE — Thomas Fis­ch­er, Richter am BGH, in der “Zeit” über die Rolle der Staat­san­waltschaft im Strafrecht, ihre Entwick­lung und ihren gegen­wär­ti­gen Zus­tand — natür­lich aus aktuellem Anlass:

    Man wagt es kaum zu sagen: Vielle­icht sollte sich der Rechtsstaat – jeden­falls vor­läu­fig, bis zum Beweis des Gegen­teils – bei dem Beschuldigten Sebas­t­ian Edathy ein­fach entschuldigen. Er hat, nach allem, was wir wis­sen, nichts Ver­botenes getan. Vielle­icht soll­ten diejeni­gen, die ihn gar nicht schnell genug in die Hölle schick­en wollen, vor­erst ein­mal die eige­nen Wichsvor­la­gen zur Begutach­tung an die Presse übersenden. Vielle­icht soll­ten Staat­san­waltschaften weniger aufgeregt sein und sich ihrer Pflicht­en entsin­nen. Vielle­icht soll­ten Parteipoli­tik­er ihren durch nichts gerecht­fer­tigten herrschaftlichen Zugriff auf den Staat min­dern. Vielle­icht soll­ten aufgek­lärte Bürg­er ern­sthaft darüber nach­denken, wo sie die Gren­ze ziehen möcht­en zwis­chen Gut und Böse, zwis­chen dem Innen und Außen von Gedanken und Fan­tasien, zwis­chen legalem und ille­galem Ver­hal­ten. Zwis­chen dem nack­ten Men­schen und ein­er “Polizey”, die alles von ihm weiß.

  • Ann Cot­ten im Inter­view: Die Abwe­ichung beja­hen | Frank­furter Rund­schau — Judith von Stern­burg spricht mit Ann Cot­ten

    Als ich ein­mal Orna­mente geze­ich­net habe, fiel mir auf, dass in mein­er Struk­tur offen­bar etwas angelegt ist, das die Abwe­ichung immer bejaht. Ich ver­suche, den abso­lut schö­nen Kreis, die ger­ade Lin­ie zu zeich­nen, aber meine Fin­ger sind bis in die Spitzen darauf trainiert, die Abwe­ichung gutzuheißen. […] Ich glaube, es wäre vor­eilig, sich damit zufrieden zu geben, nicht per­fekt sein zu wollen. Natür­lich kann ich nicht wie ein Com­put­er zeich­nen, aber die Bemühung darum macht etwas mit mir. Ich habe genug Chaos in mir, um froh zu sein, wenn ich mich um klare For­men bemühe. Ohne die Liebe zur unerr­e­ich­baren Per­fek­tion, zu Gott, wie immer Sie es nen­nen wollen, wäre Kun­st auch nur so ein Kack­en. Wenn man sich damit zufrieden gibt, das Fleis­chliche, Fehler­hafte zu feiern.

Ins Netz gegangen (7.8.)

Ins Netz gegan­gen am 7.8.:

Noch zwei Jahre etwas Freiheit

Der Bun­destag hat gestern (wieder ein­mal ganz kurz vor knapp, bevor die Frist am Jahre­sende aus­läuft) beschlossen, die befris­tete Regelung des Urhe­ber­rechts in §52a noch ein­mal zwei Jahre zu ver­längern. Damit ist es immer­hin zunächst noch möglich, in Schulen und Uni­ver­sitäten Texte auch dig­i­tal zur Ver­fü­gung zu stellen und nicht nur als Kopier­vor­lage im Ord­ner … Wie man aber — wie die Regierungsparteien — davon sprechen kann, dass die Auswirkun­gen “in der Prax­is noch nicht abschließend bew­ertet” wer­den kön­nten, ist mir ein Rät­sel. Die SPD hat­te immer­hin beantragt, dass gle­ich zu ent­fris­ten, weil die Regelung in §52a ger­ade prax­is­tauglich sei. Und um die Schiz­o­phre­nie noch etwas weit­er zu treiben, haben CDU & FDP gle­ich angekündigt, in den näch­sten Jahren über eine dauer­hafte Regelung nachzu­denken. Welche neue Erken­nt­nisse man da in den näch­sten Monat­en erwartet und warum man da so viel nach­denken und entschei­den muss, erschließt sich mir ja nicht so recht und ver­rät die Pressemit­teilung des Bun­destages lei­der auch nicht …

Die Mit­teilung des Bun­destages dazu im Wort­laut:

Gegen die Stim­men der Linken bei Enthal­tung der Grü­nen hat der Bun­destag am 29. Novem­ber den Geset­zen­twurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes (17/11317) auf Empfehlung des Recht­sauss­chuss­es (17/11699) angenom­men. Damit kön­nen urhe­ber­rechtlich geschützte Inhalte zwei Jahre länger, näm­lich bis Ende 2014, unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen einem abge­gren­zten Per­so­n­enkreis für Unter­richts- und Forschungszwecke zugänglich gemacht wer­den, zum Beispiel, indem sie in das Intranet von Schulen oder Uni­ver­sitäten eingestellt wer­den. Für das Ein­stellen muss eine Vergü­tung an eine Ver­w­er­tungs­ge­sellschaft gezahlt wer­den. Die Koali­tion begrün­det die Ver­längerung dieser Regelung um zwei Jahre damit, dass in dieser Zeit über den Inhalt ein­er endgülti­gen, unbe­fris­teten Regelung entsch­ieden wer­den soll. Die Auswirkun­gen der mehrmals befris­teten Regelung in Para­graf 52a des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes kön­nten in der Prax­is noch nicht abschließend bew­ertet wer­den, heißt es zur Begrün­dung. Gegen das Votum der Oppo­si­tion lehnte der Bun­destag einen Geset­zen­twurf der SPD (17/10087) ab, der darauf abzielte, die Regelung in Para­graf 52a nicht länger zu befris­ten, weil sie sich bewährt habe.

verschönerung der welt

richtig und kon­se­quent angewen­det kön­nte das urhe­ber­recht vielle­icht tat­säch­lich zu ein­er ver­schönerung der welt führen: es würde die kreative betä­ti­gung all der­er unterbinden, die keine kün­st­lerische aus­bil­dung oder keine rechtsabteilung haben. (wirres.net)

hach. wie heißt es bei mon­ty python so schön: Always Look on the Bright Side of Life. eben.

ich würde nicht stehlen

so ist eine kam­pagne der europäis­chen grü­nen gegen die lob­by-poli­tik der großen medi­enkonz­erne und vor allem die entsprechen­den urhe­ber­rechts-geset­zge­bun­gen der let­zten zeit über­schrieben: hier ent­lang. schönes video dazu gbit’s auch — standes­gemäß natür­lich auch als tor­rent-down­load. ganz nett gemacht. aber ob’s etwas hil­ft?

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