Es ist ja irgend­wie läs­tig, aber es muss sein: Gegen das Gesetz zur Bestands­da­ten­aus­kunft muss Ver­fas­sungs­be­schwer­de erho­ben wer­den. Rechts­an­walt Mein­hard Sta­ros­tik, der schon erfolg­reich gegen die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung Beschwer­de ein­leg­te, berei­tet gera­de die Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen das neue Gesetz zur Bestands­da­ten­aus­kunft vor – und dem kann und soll­te man sich anschlie­ßen! Das ist auch ganz ein­fach, erfor­dert nur eine Unter­schrift unter ein For­mu­lar und die 58 Cent, die der Brief nach Ber­lin kos­tet. Mein Brief ist schon unterwegs …

Argu­men­te gegen die Bestands­da­ten­aus­kunft gibt es hier und hier, mit­ma­chen kann man ganz ein­fach hier.

 Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft

Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Bestandsdatenauskunft