Es ist ja irgendwie lästig, aber es muss sein: Gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft muss Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der schon erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung Beschwerde einlegte, bereitet gerade die Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft vor — und dem kann und sollte man sich anschließen! Das ist auch ganz einfach, erfordert nur eine Unterschrift unter ein Formular und die 58 Cent, die der Brief nach Berlin kostet. Mein Brief ist schon unterwegs …
Argumente gegen die Bestandsdatenauskunft gibt es hier und hier, mitmachen kann man ganz einfach hier.
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