Es ist ja irgend­wie lästig, aber es muss sein: Gegen das Gesetz zur Bestands­date­nauskun­ft muss Ver­fas­sungs­beschw­erde erhoben wer­den. Recht­san­walt Mein­hard Starostik, der schon erfol­gre­ich gegen die Vor­rats­daten­spe­icherung Beschw­erde ein­legte, bere­it­et ger­ade die Ver­fas­sungs­beschw­erde gegen das neue Gesetz zur Bestands­date­nauskun­ft vor — und dem kann und sollte man sich anschließen! Das ist auch ganz ein­fach, erfordert nur eine Unter­schrift unter ein For­mu­lar und die 58 Cent, die der Brief nach Berlin kostet. Mein Brief ist schon unter­wegs …

Argu­mente gegen die Bestands­date­nauskun­ft gibt es hier und hier, mit­machen kann man ganz ein­fach hier.

 Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft

Ver­fas­sungs­beschw­erde gegen die Bestands­date­nauskun­ft