Die Poli­zei Mainz twit­tert gera­de:

Das ist ein wun­der­ba­res Bei­spiel dafür, wie man als Behör­de mehr oder weni­ger sub­til und mehr oder weni­ger indi­rekt Schuld zuschreibt und ver­schiebt (im Eng­li­schen gibt es das schö­ne Wort vic­tim­blai­ming dafür): Eine Frau wird von einem/​einer ande­ren Verkehrsteilnehmer/​in ver­letzt. Die Poli­zei legt aber dann Wert dar­auf, dass sie „dun­kel geklei­det“ war – und impli­ziert, dass der Auto­fah­rer sie des­halb nicht recht­zei­tig sehen konn­te. Nun ist aber laut StVO der Auto­fah­rer ver­pflich­tet, so zu fah­ren, dass er ande­re nicht gefähr­det. Das heißt viel­leicht auch, im Dun­keln etwas mehr Vor­sicht wal­ten zu las­sen. Inter­es­sant ist auch der letz­te Satz: „Sie stürz­te und wur­de ver­letzt.“ Man hät­te auch schrei­ben kön­nen: Sie wur­de umge­fah­ren und vom Auto­fah­rer ver­letzt.

In der Lang­fas­sung ist es übri­gens über­haupt nicht bes­ser: Dann ist nicht der Füh­rer des Kfz schuld, son­dern sein Fahr­zeug: „Der graue Renault Mega­ne erfass­te die Fuß­gän­ge­rin mit der rech­ten Fahr­zeug­sei­te.“ Offen­bar also ein voll­kom­men auto­nom fah­ren­des Auto …

Es kann ja durch­aus sein, dass die Fuß­gän­ge­rin (mit)schuldig am Unfall war – die Poli­zei ist sich des­sen aber offen­bar nicht sicher, son­dern bit­te um Zeu­gen­hin­wei­se … Ihre Mel­dun­gen spre­chen aber eben eine ande­re Spra­che. Und das ist eben lei­der kein Ein­zel­fall: Immer wie­der wer­den sol­che Mel­dun­gen allein aus der Sicht von Auto­fah­ren­den geschrie­ben, für die ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer wie Fuß­gän­ge­rin­nen oder Rad­fah­re­rin­nen Stör­fak­to­ren sind, die sich gefäl­ligst den Pkws anzu­pas­sen und unter­zu­ord­nen haben. Das muss auch gar kei­ne Absicht sein, dass die Poli­zei so schreibt – ich ver­mu­te sogar, dass es gera­de kei­ne ist: Sie den­ken eben ein­fach als Auto­fah­rer. Schließ­lich sind sie ja im Dienst auch nahe­zu aus­schließ­lich moto­ri­siert in Blech­schach­teln unter­wegs …