Die Polizei Mainz twittert gerade:
Das ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie man als Behörde mehr oder weniger subtil und mehr oder weniger indirekt Schuld zuschreibt und verschiebt (im Englischen gibt es das schöne Wort victimblaiming dafür): Eine Frau wird von einem/einer anderen Verkehrsteilnehmer/in verletzt. Die Polizei legt aber dann Wert darauf, dass sie “dunkel gekleidet” war — und impliziert, dass der Autofahrer sie deshalb nicht rechtzeitig sehen konnte. Nun ist aber laut StVO der Autofahrer verpflichtet, so zu fahren, dass er andere nicht gefährdet. Das heißt vielleicht auch, im Dunkeln etwas mehr Vorsicht walten zu lassen. Interessant ist auch der letzte Satz: “Sie stürzte und wurde verletzt.” Man hätte auch schreiben können: Sie wurde umgefahren und vom Autofahrer verletzt.
In der Langfassung ist es übrigens überhaupt nicht besser: Dann ist nicht der Führer des Kfz schuld, sondern sein Fahrzeug: “Der graue Renault Megane erfasste die Fußgängerin mit der rechten Fahrzeugseite.” Offenbar also ein vollkommen autonom fahrendes Auto …
Es kann ja durchaus sein, dass die Fußgängerin (mit)schuldig am Unfall war — die Polizei ist sich dessen aber offenbar nicht sicher, sondern bitte um Zeugenhinweise … Ihre Meldungen sprechen aber eben eine andere Sprache. Und das ist eben leider kein Einzelfall: Immer wieder werden solche Meldungen allein aus der Sicht von Autofahrenden geschrieben, für die andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgängerinnen oder Radfahrerinnen Störfaktoren sind, die sich gefälligst den Pkws anzupassen und unterzuordnen haben. Das muss auch gar keine Absicht sein, dass die Polizei so schreibt — ich vermute sogar, dass es gerade keine ist: Sie denken eben einfach als Autofahrer. Schließlich sind sie ja im Dienst auch nahezu ausschließlich motorisiert in Blechschachteln unterwegs …
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