Es ist schein­bar ein Automa­tismus bei Pressemel­dun­gen der Polizei: Sobald eine Rad­fahrerin in einen Unfall ver­wick­elt ist, muss unbe­d­ingt erwäh­nt wer­den, ob sie einen Helm trug — auch wenn das für den Unfall, die Ver­let­zun­gen und über­haupt vol­lkom­men unwichtig ist (genau­sogut kön­nte man übri­gens bei jedem Aut­o­fahrer erwäh­nen, ob er Radio hörte oder mit eventuell anwe­senden Beifahrern sprach …). Und die Zeitun­gen übernehmen das immer wieder gerne, ohne die dahin­ter­ste­hen­den Überzeu­gun­gen und Ein­stel­lun­gen zu hin­ter­fra­gen. Denn was soll das bezweck­en, wenn ich so etwas lese:

Ein 50 Jahre alter Aut­o­fahrer über­sah nach ersten Ermit­tlun­gen beim ver­botswidri­gen Abbiegen von der Saarstraße in die Untere Zahlbach­er Straße den dort vorhan­de­nen Rad­weg nutzen­den Rad­fahrer, der ohne Helm unter­wegs war. (All­ge­meine Zeitung Mainz)

Die Schuld­frage scheint abso­lut unstrit­tig zu sein, der Rad­fahrer ver­hielt sich im Gegen­satz zum Pkw-Fahrer vol­lkom­men regelkon­form. Warum muss dann der nicht getra­gene Helm erwäh­nt wer­den? Es geht natür­lich darum, zumin­d­est impliz­it Schuld zu verteilen: Hätte der Rad­fahrer einen Helm getra­gen, wäre er vielle­icht nicht so schlimm ver­let­zt wor­den (das ist übri­gens gar nicht immer so ganz klar …). Und noch eine Agen­da ste­ht dahin­ter: Rad­fahrer haben bitte immer einen Helm zu tra­gen, damit sie nicht so ungeschützt sind, wenn die Aut­o­fahrer ihre anderthalb Ton­nen schwere Waffe nicht mehr im Griff haben (ok, das war jet­zt etwas polemisch — aber der Punkt ist doch: Nicht die Rad­fahrer verur­sachen diese schw­eren Unfälle, son­dern die Aut­o­fahrer. Also müssen sie sich anders ver­hal­ten, nicht das Opfer.)