Haydn oder Pasterewitz, das ist hier die Frage. Aber eigentlich ist es auch wieder egal – es wäre ja auch „nur“ der unbekanntere Michael Haydn, der als Komponist des Requiems in Frage kommt. Und letztlich ist es sowieso egal, weil die Musik die selbe bleibt, gleich wer jetzt komponiert und wer lediglich abgeschrieben hat. Darauf fällt Diskussion um Autorschaft nämlich zurück: Von beiden ist ein Manuskript überliefert. Der Benediktiner Georg von Pasterewitz gilt nach momentaner Lage aber als wahrscheinlicher Urheber, denn in seiner Handschrift gibt es Kompositionsmaterialien, von Haydn dagegen nur eine Reinschrift. Der Grund für die Diskussion der Urheberschaft ist die Einspielung des Requiems von Werner Ehrhardt mit dem Kammerchor Cantemus und der Deutschen Kammerakademie Neuss am Rhein. Die präsentiert diese Totenmesse, die auf Vokalsolisten völlig verzichtet und sich ganz auf den Chor konzentriert, in strenger Geschlossenheit. Leider geriet der Chor bei der Aufnahme arg weit in den Hintergrund. Dabei muss er sich überhaupt nicht verstecken. Der Düsternis, die von diesem Requiem ausgeht, die unablässig zum Agnus Dei strebende Verzweiflung, verleihen die Sänger eine vorbildliche Intensität. Der Rest des Silberlings ist mit zwei zweifellos von Haydn stammenden Werken gefüllt: Eine frische und frohgemut-forsche Aufnahme der „Missa Sancti Joannis Nepomuceni“ und noch ein knappes, kraftvolles Te Deum zum Abschluss. Schade nur, dass selbst auf der SACD-Schicht das Klangbild durchweg ausgesprochen verschwommen bleibt.
Michael Haydn: Requiem c‑Moll MH 559, Missa Sancti Joannis Nepomuceni MH 182, Te Deum in D MH 829. Kammerchor Cantemus, Deutsche Kammerakademie Neuss am Rhein, Leitung: Werner Ehrhardt. Cappriccio 71 084.

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