Die DFG – die immerhin einen Großteil der deutschen Forschung finanziert und damit auch inhaltlich maßgebend bestimmt – hat zusammen mit der Hochschulrektorenkonferenz beschlossen, dass „gute wissenschaftliche Praxis“ (eine Wortkonstruktion, die mich immer sehr an die genauso unspezifierte „gute fachliche Praxis“ der Bäuerinnen und Bauern erinnert) verlangt, dass Whistleblower ihre Beobachtungen, Entdeckungen und Befürchtungen – zum Beispiel von Plagiaten – nicht öffentlich machen sollen, sondern nur den zuständigen Gremien der Hochschulen vermelden – damit, so muss man sich das wohl denken, die dann in Ruhe und ohne von den blöden Fragen der nervenden Öffentlichkeit (die zwar alles bezahlt, aber was soll’s …) oder gar Fachkolleginnen und ‑kollegen belästigt zu werden, entscheiden können, was sie zu tun gedenken. Fast wie die arcana imperii also …
Wer das – wie ich – nicht so gut findet und solche Dinge auch zukünftig lieber öffentlich verhandelt sehen möchte, der oder die möge bitte diese von Stefan Heßbrüggen initiierte Petition hier mitzeichnen. Viel Hoffnung habe ich zwar nicht, dass sie wirklich etwas bewegt, aber versuchen sollte und muss man es wenigstens. Also: Mitzeichnen!
Nachtrag: Der Peteten Stefan Heßbrüggen hat im Redaktionblog von Hypotheses noch einmal ausführlich begründet, warum die Petition notwendig ist und warum HRK & DFG irren.
@FrueheNeuzeit
„Fast wie die arcana imperii“: http://t.co/8zl4d2038E Auch lesenswert:
Stefan Heßbrüggen
Danke für die Unterstützung. Mehr Hintergrund und Dokumentation mittlerweile hier: http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431