Es ist schein­bar ein Auto­ma­tis­mus bei Pres­se­mel­dun­gen der Poli­zei: Sobald eine Rad­fah­re­rin in einen Unfall ver­wi­ckelt ist, muss unbe­dingt erwähnt wer­den, ob sie einen Helm trug – auch wenn das für den Unfall, die Ver­let­zun­gen und über­haupt voll­kom­men unwich­tig ist (genau­so­gut könn­te man übri­gens bei jedem Auto­fah­rer erwäh­nen, ob er Radio hör­te oder mit even­tu­ell anwe­sen­den Bei­fah­rern sprach …). Und die Zei­tun­gen über­neh­men das immer wie­der ger­ne, ohne die dahin­ter­ste­hen­den Über­zeu­gun­gen und Ein­stel­lun­gen zu hin­ter­fra­gen. Denn was soll das bezwe­cken, wenn ich so etwas lese:

Ein 50 Jah­re alter Auto­fah­rer über­sah nach ers­ten Ermitt­lun­gen beim ver­bots­wid­ri­gen Abbie­gen von der Saar­stra­ße in die Unte­re Zahl­ba­cher Stra­ße den dort vor­han­de­nen Rad­weg nut­zen­den Rad­fah­rer, der ohne Helm unter­wegs war. (All­ge­mei­ne Zei­tung Mainz)

Die Schuld­fra­ge scheint abso­lut unstrit­tig zu sein, der Rad­fah­rer ver­hielt sich im Gegen­satz zum Pkw-Fah­rer voll­kom­men regel­kon­form. War­um muss dann der nicht getra­ge­ne Helm erwähnt wer­den? Es geht natür­lich dar­um, zumin­dest impli­zit Schuld zu ver­tei­len: Hät­te der Rad­fah­rer einen Helm getra­gen, wäre er viel­leicht nicht so schlimm ver­letzt wor­den (das ist übri­gens gar nicht immer so ganz klar …). Und noch eine Agen­da steht dahin­ter: Rad­fah­rer haben bit­te immer einen Helm zu tra­gen, damit sie nicht so unge­schützt sind, wenn die Auto­fah­rer ihre andert­halb Ton­nen schwe­re Waf­fe nicht mehr im Griff haben (ok, das war jetzt etwas pole­misch – aber der Punkt ist doch: Nicht die Rad­fah­rer ver­ur­sa­chen die­se schwe­ren Unfäl­le, son­dern die Auto­fah­rer. Also müs­sen sie sich anders ver­hal­ten, nicht das Opfer.)